Sonderwohnbauförderungsaktion 2023

Die Burgenländische Landesregierung hat eine Sonderförderrichtlinie für 2023 zur Förderung der Sanierung von Eigenheimen, Reihenhäusern und Wohnungen im privaten Wohnbau für den Ausstieg aus fossilen Energieträgern beschlossen. Mit dieser zusätzlichen Sonderförderaktion soll der Ausstieg aus fossilen Energieträgern vorangetrieben werden.

Die wichtigsten Eckdaten:

  • Gefördert werden mit diesem Wohnbaudarlehen flankierende Maßnahmen zum
    Heizungstausch wie z.B. die Dämmung der Außenwände, der untersten und obersten
    Geschossdecke, die Erneuerung des Wärmeverteilsystems oder der Fenstertausch.
  • Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Ausstieg aus einem fossilen
    Energieträger (Gas, Heizöl oder Kohle).
  • Die maximalen Höhen der Förderdarlehen orientieren sich an dem Umfang der
    durchgeführten Maßnahmen (max. € 40.000 für eine Sanierung eines einzelnen Bauteils bis
    hin zu max. € 100.000 für eine umfassende Sanierung der gesamten Gebäudehülle [mehr
    als 3 Bauteile]). Die Förderquote beträgt bei dieser Sonderförderaktion 100%.
  • Darlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren und einem Fixzinssatz von 0,9 % p.a.
  • Diese Sonderwohnbauförderaktion ist zeitlich befristet und tritt mit 1.1.2023 in Kraft und mit
    31.12.2023 wieder außer Kraft.

Alle Informationen bezüglich der Fördervoraussetzungen, die Broschüre zum Download und Unterlagen für die Antragstellung finden Sie auf unserer Homepage https://www.burgenland.at/themen/wohnen/aktuelle-wohn-und-bauinitiativen/