Ab sofort kann der bundesweite Reparaturbonus des Klimaministeriums wieder in Anspruch genommen werden. Nachdem im Juni mehrere Betrugsfälle aufgedeckt wurden, bei denen Betriebe Reparaturen gefälscht und die Förderung eingestrichen hatten, startet der Bonus nun nach einer Sommerpause mit verschärfter Sicherheitsvorkehrung neu. Die Förderung wird nun direkt an Kundinnen und Kunden ausbezahlt und nicht mehr über die Reparaturbetriebe abgerechnet.
Dazu müssen Kunden die Reparatur allerdings vorfinanzieren und bei der Beantragung des Bonus das Konto bekanntgeben, auf das die Förderung überwiesen werden soll. Der Reparaturbon selbst bleibe weiterhin anonym, der Partnerbetrieb könne also nicht auf die persönlichen Daten von Usern zugreifen.
Gefördert wird die Reparatur von Haushaltselektrogeräten, also etwa Smartphones, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kaffeemaschinen. Pro Elektrogerät kann ein Bon beantragt werden, der für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Sobald dieser Bon eingelöst wurde, kann man einen neuen Bon beantragen und für die Reparatur eines weiteren Elektro- oder Elektronikgerätes nutzen. Gefördert werden 50 Prozent der Reparaturkosten, maximal 200 Euro.
Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich können den Bonus unter https://www.reparaturbonus.at/ beantragen.