Gewalt passiert meist dort, wo man sich sicher und geborgen fühlen sollte – in den eigenen vier Wänden! Die Statistik belegt: Opfer von Gewalt in der Privatsphäre sind in den meisten Fällen Frauen, Kinder und ältere Menschen. Gewalt wird dabei nicht nur körperlich, sondern oft auch in psychischer Form ausgeübt.
Betretungs- und Annäherungsverbot
Das Gewaltschutzgesetz ermächtigt die Polizei, einen Gefährder oder eine Gefährderin aus der Wohnung, in der die gefährdete Person lebt, wegzuweisen und mit einem Betretungsverbot für die Wohnung samt einem Schutzbereich im Umkreis von 100 Metern um die Wohnung für 14 Tage zu belegen.
Das Annäherungsverbot für einen Umkreis von 100 Metern um die gefährdete Person schafft auch außerhalb der Wohnung unabhängig vom Aufenthaltsort einen zusätzlichen Schutzbereich.
Sollte nach Ablauf der zwei Wochen noch weiterer Schutz erforderlich sein, kann am Bezirksgericht eine Einstweilige Verfügung durch die gefährdete Person beantragt werden.
Hilfe von außen durch professionelle Beratung erhalten Sie bei Beratungsstellen unter:
www.gewaltschutzzentrum.at
Tel. 03352 31420
www.frauenhaus-burgenland.at
Tel. 05 0944 4000
www.frauenhelpline.at
Tel. 0800 222 555 (24 h)
Im Notfall immer die Polizei unter 133 rufen!