Europawahl – Informationen für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und sich dennoch an Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbefragungen oder Volksbegehren beteiligen wollen, müssen Sie in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl ist eine Eintragung in der Europa-Wählerevidenz erforderlich.